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Aktuelles aus der Pflege

Hier finden Sie aktuelle Themen aus dem Bereich Pflege.

Gutachten „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“

Der Stellenwert der ambulanten Pflege steigt gemäß statistischer Prognosen erheblich an. Veränderungsprozesse sind unausweichlich, um die Versorgung der pflegebedürftigen Personen sicherzustellen – zum Wohle aller Beteiligten.

Das Gutachten „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“  beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie einzelne als innovativ geltende ambulante Pflegedienste den Herausforderungen im Pflegealltag unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen begegnen.

Die gutachterlichen Feststellungen haben ergeben, dass eine umfassende Selbstorganisation, nach dem Vorbild von „Buurtzorg Niederlande“ aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den beiden Ländern in keinem der deutschen Pflegedienste eins-zu-eins übertragen werden konnte.

Hauptursachen sind:

  • das unterschiedliche Qualifizierungsniveau der Pflegekräfte (in den Niederlanden ca. 40 Prozent Bachelor of Nursing),
  • die unterschiedliche Finanzierung (gesamtgesellschaftliche Vollfinanzierung ambulanter Pflege in den Niederlanden) und
  • die in deutschen Pflegeeinrichtungen unausgereiften Rahmenbedingungen für eine Selbstorganisation (IT, Organisationskultur, Quartiersbezug, Teamgröße)

Die beschriebenen Ansätze können aber als impulsgebende Vision für die ambulante Pflege in Deutschland fungieren.

Die wichtigsten Impulse sind:

  • eine bedürfnisorientierte Pflege,
  • gute Arbeitsbedingungen und
  • eine autonome Entscheidungskompetenz auf pflegefachlicher Grundlage vor Ort.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass jeder Beitrag zur Erweiterung des Handlungsspielraums der Pflegekräfte grundsätzlich zu einer Aufwertung des Pflegeberufes führen und auch zur Hebung stiller Personalreserven (Rückkehr, Wiedereinstieg) beitragen kann.

Um diese Ziele zu erreichen, sind sowohl gestalterische Freiräume der Pflegekräfte als auch vernünftige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Organisations- und Personalentwicklung erforderlich. Dadurch wird letztlich ein ganzheitlicher Pflegeprozess ermöglicht.

Anhand der gewonnenen gutachterlichen Erkenntnisse wurde ein Handlungsleitfaden für die Praxis zu innovativen Möglichkeiten der Weiterentwicklung der ambulanten Pflege entwickelt, welcher zentrale Stellschrauben für Verbesserungen beinhaltet.

Zu diesen Stellschrauben gehören:

  • Förderung von Selbstorganisation und Autonomie der Mitarbeitenden
  • zeitbezogene Vergütung
  • gute Arbeitsbedingungen (unter anderem ganzheitlich orientierter Kernprozess Pflege, Arbeitsorganisation, Zusammenarbeit)
  • Change-Management
  • Qualifikations- und Wissensmanagement
  • interdisziplinäre Kompetenzpartnerschaft zwischen Hauswirtschaft und Pflege

Durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen könnten attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte geschaffen werden. Empfohlen wird eine Änderung der Vergütungsregelungen, eine Erweiterung der Bedarfs- und Leistungsbeschreibungen in § 14 und § 36 SGB XI und die Aufnahme des Care-Managements in den Pflichtenkatalog der Daseinsfürsorge.

Gutachten und Handlungsleitfaden herunterladen

Das Gutachten in Land- und Kurzfassung sowie den Handlungsleitfaden können Sie aus unserer Download-Cloud herunterladen. Auf unserer Internetseite Download-Bereich finden Sie dafür einen Link und ein Passwort.

Pflegerin und Seniorin

Bayern stärkt Langzeitpflege / Staatsregierung fördert innovative Springerkonzepte mit 7,5 Millionen Euro

Springerkonzepte sind ein wichtiger Baustein für mehr Gesundheit und Zufriedenheit des Pflegepersonals. Sie stehen für verlässliche Ruhezeiten und Dienstpläne und sind damit geeignet, die vielfach kritisierten Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern. Aus diesem Grund fördert der Freistaat ein Modellprojekt zu insgesamt 33 innovativen Springerkonzepten in Langzeitpflegeeinrichtungen (im ambulanten und stationären Bereich) – für bessere Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege.

Das StMGP fördert dabei trägerorganisierte Springerkonzepte (Springerdienste, Springerkräfte, Springerpools; einrichtungsintern aber auch einrichtungsübergreifend), die mit einrichtungseigenem Personal organisiert werden. Nur so kann die notwendige Pflegequalität gewährleistet werden.

Ziel des Projekts ist es, Möglichkeiten und Konsequenzen der Finanzierung von Springerkonzepten im Regelbetrieb über Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen aufzuzeigen. Dies ist erforderlich, um perspektivisch eine flächendeckende Umsetzung zu ermöglichen.

Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Projekts führt die Hochschule Kempten durch.

Aktueller Stand:

  • Antragsteller ist die Freie Wohlfahrtspflege Bayern, Projektpartner ist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Landesgeschäftsstelle Bayern, die bei Konzeption und Umsetzung mit weiteren privaten Leistungserbringervertretern und den Kostenträgern kooperieren.
  • Am 05.12.2023 wurde der Zuwendungsbescheid an den Antragsteller übersandt. Die teilnehmenden Einrichtungen hatten aber mit der Projektdurchführung bereits zuvor begonnen (das LfP hatte die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt).
  • Die Laufzeit des Modellprojekts ist befristet auf ein Jahr. Mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse ist im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen.

Resilienzprogramm für stark belastete Beschäftigte in der Langzeitpflege – StMGP unterstützt Präventionsmaßnahmen mit 17,8 Millionen Euro

Angesichts der enormen Belastungen, denen die engagierten Beschäftigten im Pflegesektor täglich ausgesetzt sind – sei es körperlich durch die anstrengende Arbeit oder psychisch aufgrund der emotionalen Herausforderungen – hat die Bayerische Staatsregierung erkannt, wie dringend Unterstützung und Entlastung gebraucht werden. Aus diesem Grund hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Beschäftigten in der Langzeitpflege sowie in stationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung kostenfreie Präventionsmaßnahmen anzubieten. Durch diese wertvolle Initiative werden nicht nur physische und psychische Ressourcen geschont, sondern auch das Wohlbefinden und die Gesundheit der Pflegekräfte gestärkt, was letztendlich zu einer verbesserten Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Personen führt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege setzt somit ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die Arbeit der Pflegekräfte und zeigt, dass ihre Bedürfnisse und ihr Wohl von zentraler Bedeutung sind.

Das vielseitige Angebot für Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz unserer Pflegekräfte ist Bayernweit nach Regionen aufgeteilt und findet bei bestimmten Anbietern statt. Auf der Bayernkarte finden Sie den richtigen Anbieter für Ihre Region.

Weitere Informationen zur Interessenbekundung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landeamts für Pflege:

Ergänzend zum Resilienzprogramm für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe hat das Ministerium ein Projekt mit Namen MUTASPIR der Hochschule für Philosophie München (HFPH) gefördert. Daraus ist eine Handreichung entstanden mit konkreten Tipps, Werkzeugen und Anregungen, wie sich religionsunabhängige Spiritualität und Achtsamkeit für den eigenen Körper in den Alltag der Gesundheits- und Pflegeberufe integrieren lassen.

Rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung und Pflege“

Was tun, wenn Hinweise auf strafrechtlich relevante Fehler oder Fehlverhalten in der Pflege und Patientenversorgung auffallen? Eine rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung und Pflege“ steht Betroffenen und Beobachterinnen und Beobachtern zur Seite. Expertinnen und Experten der Beratungsstelle bewertet die Situation parteilos. Telefonisch oder über das Online-Portal remedCARE können Sie den Fall vortragen. Über remedCARE lassen sich außerdem Dokumente zur Bewertung des Falles hochladen. Die Beratung erfolgt durch das rechtsmedizinische Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München – kostenlos und auf Wunsch anonym. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert.

Kontakt

Pflege-SOS Bayern

Sollten Sie Missstände in einem Pflegeheim erkennen, ist es wichtig, dass Sie uns schnell darüber informieren. Seit dem 7. März 2022 stellen wir eine kostenfreie Hotline dafür zur Verfügung.

Die Anlaufstelle Pflege-SOS Bayern ist Teil der Offensive zur Verbesserung des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen. Mit Pflege-SOS Bayern wird Betroffenen zusätzlich zu den bereits bestehenden Wegen eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit eröffnet, ihre Anliegen zentral und vor allem auch anonym anzubringen. Mit diesem ergänzenden Angebot sollen Pflegebedürftige, An- und Zugehörige sowie Pflegekräfte dazu ermutigt werden, telefonisch oder per E-Mail Missstände in Pflegeeinrichtungen zu melden.

Pflege 2050 in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Anfang 2019 ein Gutachten für den Bereich der Pflege und Pflegekräfte in Bayern bis zum Jahr 2050 in Auftrag gegeben.

Untersucht wurde die Ist-Pflegesituation im häuslichen, vollstationären und teilstationären Bereich in Bayern insgesamt, den Regierungsbezirken, Planungsregionen und Landkreisen sowie kreisfreien Städten. Weiterhin wurde eine Pflegebedarfsprognose bis zum Jahr 2050 erstellt, einschließlich des erforderlichen Pflegepersonals.
Die Prognosen sollen alle zwei Jahre – entsprechend der Pflegestatistik – aktualisiert werden. Alle fünf Jahre erfolgt eine Evaluation der dem Gutachten zugrundeliegenden Annahmen. Für den Bereich der Menschen mit Behinderung, die pflegebedürftig geworden sind, wird in Kürze eine ergänzende Erhebung bei den Bayerischen Bezirken durchgeführt. In diesem Bereich, so wird immer wieder berichtet, gäbe es bereits heute viel zu wenige altersspezifische Angebote.

Für den Bereich der Altenpflege stellt das Bedarfsgutachten eine deutliche Zunahme des Anteils älterer und hochaltriger Menschen an der Gesamtbevölkerung in Bayern in den kommenden Jahren fest. Im Unterschied zu den meisten anderen Ländern in Deutschland, wird die Bevölkerung in Bayern in den nächsten 20 Jahren um 484.000 Personen wachsen. Ebenfalls erhöhen wird sich der Anteil der über 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung. In dieser Altersgruppe ist mit einem Anstieg von derzeit 4 Prozent auf rund 12 Prozent im Jahr 2050 zu rechnen. Da die Pflegeprävalenz ab dem Alter von etwa 75 Jahren stark ansteigt, ist zu erwarten, dass auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Bayern in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird.
Dabei dürfte der Wunsch nach einer Pflege zu Hause auch in Zukunft im Vordergrund stehen. Dies wird auch in der kürzlich erschienenen Pflegestatistik für das Jahr 2019 deutlich. Dort hat sich der Anteil der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen auf rund 78 Prozent erhöht. Laut der Pflegestatistik des Jahres 2017 waren es noch beinahe 72 Prozent. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird alle Bemühungen daransetzen, die häusliche Pflegeinfrastruktur und den sozialen Nahraum zu stärken.

Im Bereich der der teilstationären Versorgung sind bei Tagespflegeeinrichtungen hohe Zuwachsraten festzustellen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt. Aber auch bei den Pflegeheimen, die bereits heute mit knapp 93 Prozent eine relativ hohe Auslastung haben, ist zu erwarten, dass die vorhandenen Kapazitäten in den nächsten Jahren ausgebaut werden müssen. Nach wie vor weisen nur wenige Landkreise bzw. kreisfreien Städte eine ausreichende Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen auf. Es wird immer schwieriger, eine adäquate Versorgung zu finden, insbesondere für Personen mit besonderen pflegerischen Bedarfen.

Im Bereich der ambulanten Versorgung nahm sowohl die Zahl der Pflegedienste als auch deren Personal zu. Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist in 60 Prozent aller Landkreisen in Bayern derzeit jedoch eher als nicht ausreichend anzusehen.

Weiterhin haben die Ergebnisse des Gutachtens aufgezeigt, dass aufgrund des rückläufigen Erwerbspersonenpotenzials bereits in den nächsten fünf Jahren mit einem erheblichen Fachkräftemangel in der Pflege zu rechnen ist.

Die in dem Gutachten erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden noch eingehend auf deren Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.
Das wichtigste Ziel ist und bleibt es, die Pflege sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, auf hohem Niveau zu sichern. Dies gilt für die pflegerische Versorgung in allen bayerischen Regionen, einschließlich dem ländlichen Bereich. Dieses Ziel lässt sich nur gemeinsam mit allen Beteiligten in der Pflege verwirklichen.

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Studie zur Gesundheits- und Pflegewirtschaft in Bayern

Die Studie belegt: Gesundheit und Pflege sind nicht nur ein reiner Kosten-, sondern auch ein herausragender Beschäftigungs- und Wirtschaftsfaktor geworden. Die Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist eine der stärksten und zukunftsträchtigsten Branchen im Freistaat. Sie hat sich in den letzten zehn Jahren zum krisenresistenten Wachstumsmotor für den Wirtschaftsstandort Bayern entwickelt. Ihre Bedeutung wird aufgrund der demographischen Entwicklung und einem weiterhin zunehmenden Gesundheitsbewusstsein in der Zukunft noch steigen. Aufschlussreich sind unter anderem folgende Daten der Studie:

  • Die Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist Wachstums- und Beschäftigungstreiber für den Wirtschaftsstandort Bayern. 2017 generierte sie eine Bruttowertschöpfung von rund 56 Milliarden Euro und beschäftigte rund 1,2 Millionen Erwerbstätige. Damit entsteht rund jeder zehnte Euro der bayerischen Wirtschaftskraft in dieser Branche. Gleichzeitig sichert sie rund jeden sechsten Arbeitsplatz im Freistaat.Die Gesundheits- und Pflegewirtschaft ist in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt jährlich stärker gewachsen als die bayerische Gesamtwirtschaft. Seit 2008
    • ist der BWS-Anteil der Gesundheits- und Pflegewirtschaft an der bayerischen Gesamtwirtschaft überdurchschnittlich stark gestiegen (um  0,6 Prozent auf 10,4 Prozent in 2017) und dies – im Gegensatz zu anderen Branchen – auch während der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009.
    • verzeichneten sowohl die Bruttowertschöpfung als auch die Erwerbstätigenzahl innerhalb der bayerischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft ein positives Wachstum.
    • entwickelten sich auch die Exporte der Branche im Vergleich zur Gesamtwirtschaft deutlich dynamischer.
  • Im Vergleich zur bayerischen Automobilindustrie generierte die Gesundheits- und Pflegewirtschaft 2017 rund 14 Milliarden Euro mehr an Bruttowertschöpfung und beschäftigte mehr als das Vierfache an Erwerbstätigen. Hierbei ist zu beachten, dass die Gesundheits- und Pflegewirtschaft – bestehend sowohl aus industriell- als auch dienstleistungsgeprägten Teilbereichen – mit der Automobilindustrie als reiner Industriebranche verglichen wird. Jedoch gilt auch beim Vergleich zu anderen bayerischen Dienstleistungssektoren, dass der Anteil der Gesundheits- und Pflegewirtschaft an der BWS und den Erwerbstätigen überdurchschnittlich hoch ist.
  • Sport-, Wellness- und Tourismusdienstleistungen als Teil der Gesundheits- und Pflegewirtschaft sind in Bayern stärker ausgeprägt als in jedem anderen Land. 2017 generierte mit 2,8 Milliarden Euro kein anderes Bundesland mehr Bruttowertschöpfung. 62.000 Erwerbstätige waren hier tätig.
  • In Bayern ist die Bereitschaft, private finanzielle Mittel in die eigene Gesundheit zu investieren, besonders hoch. Mit einem Anteil an den gesamten Konsumausgaben von 39,4 Prozent liegt in Bayern weit über dem Bundesdurchschnitt (28,1 Prozent).
  • Der Teilbereich Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen hat sich im Freistaat von 2008 bis 2017 besonders dynamisch entwickelt.
  • Die Analyse der Gesundheitsregionenplus zeigt, welchen wichtigen Beitrag die Gesundheits- und Pflegewirtschaft außerhalb der Metropolregionen für die Entwicklung des ländlichen Raumes leistet. Hier entstanden 2017 mit rund 29 Milliarden Euro rund 52 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung innerhalb der bayerischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft und arbeiteten über 670.000 Erwerbstätige und damit rund 56 Prozent aller Beschäftigten der bayerischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft.

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Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung in Bayern

im Jahr 2019 , in Prozent. Quelle: BMWi; GGR, Ausgabe 2021; Statistisches Landesamt Baden-Württemberg im Auftrag des AK VGRdL, Berechnungen WifOR

  • Gesundheits- und Pflegewirtschaft 10,5
  • Information und Kommunikation 5,5
  • Verkehr und Lagerei 3,3
  • Gastgewerbe 1,8

Gutachten zur Situation der Kurzzeitpflege in Bayern

Die Sicherung der ambulanten pflegerischen Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung ist ein wesentliches pflegepolitisches Ziel. Hier setzt die Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI an: Kann die häusliche Pflege nach einer stationären Behandlung der pflegebedürftigen Person, bei häuslichen Krisensituationen, zum Beispiel bei Überlastung oder Erkrankung einer Pflegeperson, zeitweise nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden, haben die Versicherten Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege.

In den letzten Jahren häufen sich bundesweit die Anzeichen für Engpässe bei Kurzzeitpflegeplätzen, dies gilt auch für einige Regionen in Bayern.

Die Belastung der verschiedenen Regionen ist dabei ungleich verteilt, vor allem für den ländlichen Raum ist die Gefahr der Unterversorgung nicht ausgeschlossen.

Besonders hier macht sich mit der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen und dem vermehrten Wegzug junger Menschen aus ländlichen Gebieten der Wegfall zweier wichtiger Ressourcen der familialen Pflege bemerkbar.

Die bereits vorhandene und die prognostiziert weiter stark steigende Nachfrage nach professioneller Versorgung trifft zum Teil schon jetzt auf ein unzureichendes Angebot, das zum einen durch den tatsächlichen Mangel an Plätzen, zum anderen durch das Fehlen von Pflegepersonal geprägt ist.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat im letzten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um sehr detailliert unter anderem die Situation der Kurzzeitpflege in Bayern und den Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte untersuchen zu lassen.

Die Ergebnisse des Gutachtens haben aufgezeigt, dass in Bayern keine Region eine insgesamt ausreichende Deckung des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen aufweisen kann und mit einer weiteren Zunahme der Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen – bei gleichzeitiger Abnahme der Kapazitäten der solitären Kurzzeitpflege – gerechnet werden muss.

Insbesondere Menschen mit psychiatrischen beziehungsweise gerontopsychiatrischen Erkrankungen, herausforderndem Verhalten, Menschen mit Behinderung und junge Pflegebedürftige haben große Probleme, einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden, da die verfügbaren Kurzzeitpflegeplätze in der Regel nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtet sind.

Maßnahmen wie die Kurzzeitpflege dienen nicht nur der fachlich guten Versorgung der Pflegebedürftigen, sondern auch maßgeblich der Entlastung pflegender Angehöriger. Zudem wird mit einer Verbesserung der Versorgungsstruktur vor Ort „im Nebeneffekt“ auch der soziale Nahraum jedes Einzelnen erheblich aufgewertet, was auch ein Beitrag gegen Abwanderungstendenzen sein kann.
Die Gründe, warum so wenige Kurzzeitpflegeplätze in Bayern angeboten werden, sind sehr vielfältig und mögliche Lösungsansätze daher komplex.

Bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Kurzzeitpflege in Bayern sind neben dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände sowie der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern eingebunden.

Gutachten herunterladen

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Bayerisches Landespflegegeld

Mit dem Landespflegegeld unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen mit 1.000 Euro pro Jahr zusätzlich.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Sie müssen Ihren Antrag auf Landespflegegeld für das laufende Pflegejahr bis spätestens 31. Dezember schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (Landespflegegeld, Postfach 1362, 92203 Amberg) einreichen.
  • Wenn Ihr erster Antrag auf Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie für die darauffolgenden Jahre keinen neuen Antrag mehr stellen. Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bitte informieren Sie das Bayerische Landesamt für Pflege, wenn sich Änderungen ergeben, die Ihren Anspruch auf das Landespflegegeld betreffen (zum Beispiel eine Änderung des Pflegegrades oder ein Wegzug aus Bayern). Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.
  • Das Antragsformular und nähere Informationen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Pflege.

Spiritual Care

Gemeinsame Sorge um existenzielle und spirituelle Ressourcen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Durch Haltung, Präsenz und Offenheit zeigen Menschen einander, ob sie bereit für einen Austausch sind, für ein Gespräch auf Augenhöhe – zum Beispiel über Spiritualität.

#PFLEGENDÄR

Im Rahmen von PFLEGENDÄR!, dem Quiz zur Pflegeausbildung auf Instagram, geben drei Azubis authentische Einblicke in die Herausforderungen der generalistischen Pflegeausbildung. Dabei kann jede und jeder mitraten und sein Wissen testen und erweitern.

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