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Die Bayerische Staatsregierung und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind am Dienstag, 25. April 2023, zu einer gemeinsamen Kabinettsitzung in München zusammengekommen. Im Fokus standen der inhaltliche Austausch und die Vertiefung der Zusammenarbeit bei Fachthemen.
Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Bayern und Nordrhein-Westfalen sind Leistungsmotoren in Deutschland. Unsere Länder kennen und schätzen sich sehr. Es treffen sich heute die beiden größten Bundesländer und arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Wir haben die meisten Industriearbeitsplätze, die meisten DAX-Unternehmen und auch die meisten Einwohner. Mit der gemeinsamen Sitzung bringen wir unsere enge Partnerschaft unter anderem bei den Themen Energie, Innovation und Migration weiter voran. Unsere Länder sind der Anwalt der Kommunen. Wir brauchen eine sinnvolle Migrationspolitik mit einem klaren Ja zu Hilfe und Arbeitszuwanderung, aber einem ebenso klaren Nein zu Überforderung und illegaler Migration. Die gemeinsame Sitzung ist ein deutlicher Schulterschluss Richtung Bundesregierung in Berlin.“
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die großen Zukunftsfragen lassen sich nur gemeinsam beantworten. Nordrhein-Westfalen und Bayern haben als größte deutsche Länder politisch wie wirtschaftlich enormes Gewicht. Als die zwei großen Industrieländer in Deutschland nehmen wir eine Vorreiterrolle bei der Energiewende ein. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir diese Tradition der engen Zusammenarbeit fortsetzen und die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam angehen.“ Der Ministerpräsident weiter: „Eine starke und gemeinsame Stimme der Länder erzielt auch gegenüber dem Bund eine Wirkung – und die ist dringend notwendig beim Thema der Flüchtlingspolitik. Das Thema muss endlich Chefsache werden. Die Kommunen drängen zu Recht auf schnelle Hilfe und eine Lösung. Zwei Tage vor dem Gipfel am 10. Mai mit dem Bundeskanzler werden die Länder daher mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammenkommen, um ein aktuelles Bild der Lage vor Ort und die Stimme der kommunalen Familie mit ins Bundeskanzleramt zu nehmen.“
Folgende bedeutsame Beschlüsse wurden unter anderem gefasst:
a. Für den Auf-, Aus- und Umbau einer effizienten Wasserstoffinfrastruktur sollten dringend die Voraussetzungen für eine koordinierte Infrastrukturbedarfsermittlung sowie die Beschleunigung der notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen werden, damit rechtzeitig mit einer zügigen Realisierung begonnen werden kann. Dies setzt voraus, dass die weitere Netzentwicklungsplanung für Strom, Gas und Wasserstoff abgestimmt erfolgt, um ein effizientes Gesamtsystem zu ermöglichen.
b. Nordrhein-Westfalen und Bayern sind der Auffassung, dass der Aufbau eines Wasserstoffstartnetzes in allen Regionen Deutschlands rasch erfolgen muss. Ein solches Startnetz muss sowohl den Anschluss an das europäische Leitungsnetz (European Hydrogen Backbone) vorsehen als auch ein leistungsfähiges Verteilnetz für die entstehenden Wasserstoffbedarfe kleiner und mittelständischer Industriebetriebe bereitstellen. Dabei ist es sinnvoll, das Wasserstoffnetz aus dem bestehenden Gasnetz heraus zu entwickeln und die etablierten Strukturen und Prozesse aus dem Gasbereich auch für die Wasserstoffinfrastruktur zu nutzen. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind sich daher einig, dass es parallel hierzu einer Wasserstoffnetzgesellschaft, wie bisher vom Bund geplant, nicht bedarf.
c. Die Netzbetreiber benötigen für ihre Investitionen zum Aufbau des Wasserstoffnetzes zudem eine adäquate Finanzierung und Risikoabsicherung. Die Bundesregierung wird aufgerufen, ihre Überlegungen dazu rasch an die Länder zu kommunizieren. Bei der Regulierung sollten hinsichtlich der Netzentflechtung die bewährten Regeln für das Gasnetz auf das künftige Wasserstoffnetz übertragen und keine Trennung des Betriebes von Gas- und Wasserstoffnetzen vorgesehen werden. Die Bayerische Staatsregierung und die nordrhein-westfälische Landesregierung appellieren an die Bundesregierung, sich im anstehenden Trilog auf europäischer Ebene entsprechend zu positionieren und dies auch bei der Umsetzung in deutsches Recht zu berücksichtigen.
d. Nordrhein-Westfalen und Bayern bitten die Bundesregierung, die Produktion von grünem Wasserstoff und anderen stromintensiven Industrieprodukten bei der Netzplanung und der neuen Kraftwerksstrategie zu berücksichtigen. Die systemdienliche und regionale Offsite-Elektrolyse in regenerativen Erzeugungsschwerpunkten stützt auf Verteilnetzebene den Wasserstoffhochlauf und eine effiziente Integration Erneuerbarer Energien. Gleichzeitig ist eine dynamische Entwicklung von Onsite-Elektrolyse aufgrund von Handlungsdruck bei der Industrie zu erwarten. So ist zu berücksichtigen, dass Elektrolyseure multimodale Knotenpunkte bilden (Strom, Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser und ggf. Abwärmenutzung), sodass bei der Verortung beispielsweise auch die Wasserverfügbarkeit und Nutzung von Abwärmepotenzialen mitzudenken sind.